Allgemeine Geschäftsbedingungen - De Lombarde

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HAUSHALTSVORSCHRIFTEN für „touristische“ Aufenthalte DE LOMBARDE vzw

Letzte Aktualisierung 2020.

ART 1: Interne Regeln

Wer vor Ort bleibt, muss diese Vorschriften beachten.
 Im Falle einer Nichteinhaltung kann nach Benachrichtigung und nach einer Entscheidung des Managements entschieden werden, den Wohnwagen von der Baustelle zu entfernen.

ART 2: Das Ferienzentrum

Ziel ist es, Menschen die Nutzung eines Wohnsitzes zu ermöglichen, wobei der soziale / familiäre / zugängliche und offene Charakter zu berücksichtigen ist, für den die Organisation steht. Dies durch korrekte Vereinbarungen und deren Einhaltung, wie in diesen internen Vorschriften beschrieben.

Das Ferienzentrum unterliegt der direkten Verantwortung der Geschäftsführung.

Die Geschäftsleitung hat das Recht, den Vertrag mit den Bewohnern jederzeit (mündlich und mit schriftlicher Bestätigung) zu kündigen.

Personen (Anwohner oder deren Besucher), die das Ferienzentrum (materiell oder moralisch) beschädigen, kann der Zugang verweigert werden oder sie müssen das Gelände dauerhaft verlassen.

Der Gebrauch von Drogen aus Gründen von De Lombarde ist nicht gestattet. Jeder, der erwischt wird, wird von der Baustelle entfernt (unabhängig davon, ob er mit seiner Campinganlage installiert ist oder nicht) (siehe auch Art. 15 für die Entfernung bezüglich der Kosten).

Das Ferienzentrum ist ganzjährig zugänglich, aber als Hauptwohnsitz verboten.

ART 3: Empfang

Die Öffnungszeiten sind an der Rezeption. Nur registrierte Personen dürfen auf der Website übernachten. Der Aufenthalt wird im Voraus oder bei der Ankunft bezahlt, die variablen Kosten bei der Abreise. Im Falle einer Stornierung, aus welchem Grund auch immer, werden (Verwaltungs-) Kosten berechnet. Bei vorzeitiger Abreise wird kein Geld zurückerstattet. Wenn Sie Ihren Jahresplatz stornieren möchten, müssen Sie die Rezeption informieren.

ART 4: Campinginstallation

Das Bringen, Entfernen oder Ersetzen von Campinganlagen (Wohnwagen, Markise, zusätzliches Zelt) muss immer an der Rezeption gemeldet werden. Außer diesen Installationen ist nichts anderes dauerhaft an Ihrem Platz.
  Wohnwagen, Markise und Hilfszelt dürfen maximal 50% der Grundstücksfläche einnehmen und gemäß den vom Management festgelegten Richtlinien aufgestellt werden. Maximal 60 cm Gras oder Trittsteine sind um den Wohnwagen und die Markise herum zulässig, maximal 1 Meter an der Eingangstür. Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, wird der Vertrag gekündigt.

Wenn Sie Ihren Wohnwagen (mit oder ohne Markise) über den Campingplatz verkaufen möchten, müssen Sie die Rezeption informieren. Das Management wird dann kommen und sehen, ob die Karawane auf dem Campingplatz bleiben kann oder nicht.

Tipp: Schließen Sie rechtzeitig für Ihre Campinginstallation eine Versicherung ab.

ART 5: Abmessungen und Installationsmethode des Wohnwagens

Wohnwagen mit einer Länge von weniger als 7 Metern (ohne Anhängerkupplung) und einer maximalen Breite von 2,50 m, die – und legal – mit einem Personenkraftwagen gezogen werden dürfen, sind zulässig. Dies nur, wenn das Diagramm diese Dimensionen zulässt. Die Installation erfolgt gemäß den Richtlinien des Managements, um die Brandschutznormen einzuhalten. Die Deichsel des Wohnwagens muss in gutem Zustand sein, damit die Anlage im Notfall von der Baustelle gezogen werden kann.

Jeder Wohnwagen muss die Grundstücksnummer auf der Vorderseite haben. Dies kann durch Anbringen von Nummernaufklebern am Wohnwagen oder eines Nummernschilds mit der Paketnummer erfolgen.

ART 6: Markisen

Die Größe der Markise beträgt maximal 3 x 8 Meter und nur, wenn das Grundstück diese Abmessungen zulässt.
 Markisen, die nicht mit Sturmreifen gesichert sind, müssen vor dem 11. November abgerissen werden. Markisen müssen vor Beginn der Wintersaison gewartet und überprüft werden, um Schäden (an Nachbarn) zu vermeiden.

ART 7: Seitenzelte und Deichselbeutel

Es ist nur eine Art von Seitenzelt von maximal 4 m2 in grauer Farbe zulässig, und zwar nur, wenn das Grundstück dies zulässt. Eine ebenfalls graue Deichsel-Tasche ist zulässig (aus Gründen der Einheitlichkeit).

ART 8: Windschutzscheiben

Windschutzscheiben sind nur zulässig, wenn die Residenz besetzt ist, und müssen mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Wenn die Windschutzscheibe mit dem Nachbarn geteilt wird, kann sie an der Grundstücksgrenze platziert werden.

ART 9: Partyzelte

Ein Partyzelt kann anstelle eines Sonnenschirms aufgestellt werden, jedoch nur während Ihrer Anwesenheit. Wenn Sie abwesend sind, müssen Sie das Partyzelt abbauen oder die Plane entfernen. Es muss mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein und die bebaute Fläche von 50% darf nicht überschritten werden.

ART 10: Der Campingplatz ist kein Stapelplatz

Der Standort, die Umgebung und die kommunalen Einrichtungen müssen vollständig sauber gehalten werden. Es ist verboten, die Website abzusperren. Eine Ausnahme für Hundebesitzer ist möglich (siehe Hundevorschriften).

Lassen Sie keine losen Gegenstände vor Beginn der Wintersaison herumliegen, um Schäden durch Flugobjekte zu vermeiden. Was nicht in den Wohnwagen, die Markise oder das Seitenzelt passt, wird mit nach Hause genommen.

ART 11: Schäden an den Anlagen, Schäden am Campingplatz und im Falle eines Unfalls

Das Management muss unverzüglich benachrichtigt werden. Das Management kann nicht für einen Unfall oder Diebstahl haftbar gemacht werden.

ART 12: Autos & Parken

Beim Aufstellen oder Entfernen der Anlagen sind nur Autos auf der Baustelle erlaubt.
Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 15 km pro Stunde.
Das Parken auf der Straße oder neben / hinter / auf den Wohnwagen ist verboten. Die Autos stehen auf den speziell gebauten Parkplätzen am Rande des Geländes. Diese Regel gilt das ganze Jahr über (auch im Winter, wenn es auf dem Campingplatz ruhiger ist).
Es gibt 1 Parkplatz pro Campingplatz. Das Parkticket muss an der Windschutzscheibe sichtbar sein.
Es ist in keiner Weise gestattet, einen Parkplatz zu parken.
Das Management haftet nicht für Schäden oder Unfälle.
Mobilheime sind nur zulässig, wenn sie den Tagessatz für eine zugewiesene Nummer bezahlen.
Das Management von De Lombarde kann jederzeit das Recht in Anspruch nehmen, Fahrzeugen den Zugang zum Campingplatz zu verweigern, wenn dringende Gründe vorliegen: Arbeit, Überschwemmungen und andere Umstände höherer Gewalt.

ART 13: Graben, Rühren und Bodenbearbeitung

Es ist nicht erlaubt, auf einem Grundstück zu graben und zu pflanzen. Das Beschneiden von Hecken ist bis zu einer Höhe von 1,40 Metern und in Absprache mit den Nachbarn zulässig. Das Mähen von Gras auf dem Grundstück wird vom Camper selbst für Aufenthalte von mehr als einem Monat durchgeführt. Es ist verboten, durch die Pflanzen zu gehen.

ART 14: Bezeichnung der Stellplätze

Das Management ernennt die Stellplätze unter Berücksichtigung der Vorlieben der Urlauber. Die Geschäftsleitung hat das Recht, die Campinganlage gegebenenfalls für die interne Organisation selbst oder möglicherweise selbst bewegen zu lassen.

ART 15: Höhere Gewalt – funktioniert

Es ist die Pflicht des Wohnmobils, seine Anlage zu verlegen, wenn das Management dies für einen Schnitt oder andere Arbeiten auf der Baustelle für erforderlich hält. Das Management behält sich das Recht vor, die Anlage selbst zu verschieben, wenn der Mieter der Aufforderung zum Umzug seiner Anlage nicht nachkommt. Die mit dem Umzug und / oder Entfernen der Campinganlage verbundenen Kosten werden immer vom Wohnmobil übernommen.

ART 16: Brandschutz

Auf der Baustelle dürfen keine Waren gestapelt werden, die die Brandgefahr erhöhen könnten. Koch- und Heizgeräte müssen so angeordnet sein, dass sie alle Sicherheitsbedingungen erfüllen. Die Elektroinstallationen müssen mit einem Verbindungskabel mit einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² und einer hermetischen Buchse mit Stifterdung ausgestattet sein.
Bitte beachten Sie: Die Schaltkästen müssen geschlossen sein und dürfen nur von Personen geöffnet oder manipuliert werden, die eine BA4 / BA5-Elektrizitätsschulung erhalten haben.

Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht erlaubt. Das Grillen ist erlaubt, solange andere Camper nicht gestört werden und es unter ständiger Aufsicht steht.
Wir empfehlen den Campern, sich bei der Ankunft über den Standort der Feuerwachen zu informieren (siehe Plan).

ART 17: Gasflaschen

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Händlers darf niemand Gasflaschen füllen oder füllen lassen.
Es ist verboten, Flaschen mit einer Mischung aus Flüssiggas zu füllen, deren Datum das Genehmigungsdatum überschritten hat oder bei denen die Angabe der Tara fehlt, nicht eindeutig oder unleserlich ist. Max. Pro Campingplatz sind 2 Flaschen erlaubt. Lassen Sie Ihre Gasinstallationen auch rechtzeitig von anerkannten Dienstleistern überprüfen.

Tipp: Gasgehäuse und Atemregler verfügen über Daten, bis die Verwendung zulässig ist. Überprüfen Sie dies rechtzeitig zu Ihrer und unserer Sicherheit.

ART 18: Haustiere

Muss vor Ort und an der Leine sein (Hundevorschriften an der Rezeption erhältlich). Max. Pro Campinganlage sind 2 Hunde erlaubt. Hygienewanderungen finden außerhalb des Geländes statt. Sie müssen Taschen zur Verfügung stellen. Für den Aufenthalt anderer Tiere ist eine Genehmigung des Managements erforderlich. Die Tiere sollten nicht mit dem Zelt, dem Wohnwagen oder im Auto allein gelassen werden. Der Zugang zu den Sanitärgebäuden, Geschäften und Ferienhäusern am Teich ist verboten. Besucher dürfen Hunde mitbringen, wenn diese keine Belästigung verursachen.

ART 19: Abfall

Bitte sortieren!

Auf jedem Parkplatz befindet sich eine Abfallecke mit verschiedenen Behältern für: Hausmüll – Papier / Pappe – Glas – PMD.

Restmüll sollte in geschlossenen Beuteln deponiert werden.
Bringen Sie Ihre Batterien, KGA, Fette und Öle an die Rezeption. Es ist strengstens verboten, Öle oder Fette in das Abwassersystem zu leiten!
Bringen Sie Grasabfälle zur grünen Ecke auf der Rückseite des Sanitärblocks Nr. 3 oder zum Parkplatz B neben der Abfallecke.

Das Einbringen von Schlamm ist verboten. Die Kosten werden nach Feststellung berechnet und der weitere Zugang zum Ferienzentrum wird bei Wiederholung verweigert.

ART 20: Abwasser

Wird nur an den Wasserhähnen an den dafür vorgesehenen Stellen gegossen.
Für das Abwasser von Mobilheimen ist in der Sanitäranlage Nr. 3 ein Abfluss vorgesehen.

ART 21: Nachtruhe

Es ist obligatorisch, Moral, öffentliche Ordnung und Schlaf zu respektieren (von 22:00 bis 08:00 Uhr). Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Concierge und in den Monaten Juli und August an die Nachtrezeption.

ART 22: Verwendung von Bild- und Tongeräten

Ist insoweit erlaubt, als sie die anderen nicht behindern. Masten und Satellitenantennen, die in Ihrer eigenen Installation installiert werden, sind zulässig, sofern sie die Höhe von 4 Metern über dem Boden nicht überschreiten. Das Einsetzen und Verankern von Masten im Boden ist nicht gestattet.

ART 23: Verkauf oder Verteilung von Dokumenten

Ist auf dem Campingplatz verboten. Das Anbieten eines Wohnwagens, einer Markise oder anderer Geräte zum Verkauf ist nur am Fenster der Rezeption und am Fenster Ihres Wohnwagens und mit Zustimmung der Geschäftsleitung möglich.

ART 24: Waschbecken, Duschen und Waschbecken

Nach Gebrauch gereinigt. Kinder unter 7 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Mängel werden an der Rezeption gemeldet.

Es ist verboten, Materialien aus Sanitär- oder anderen Gebäuden zu stehlen. Verlorene Gegenstände werden an die Rezeption geliefert.

ART 25: EHBO

Für „Erste Hilfe im Notfall“ wenden Sie sich bitte an die Rezeption (oder an die Nachtrezeption im Juli und August).

Auf der Terrasse zwischen dem Café und der Rezeption befindet sich ein AED-Gerät.

HAUSHALTSVORSCHRIFTEN „Mobilheime für Langzeitaufenthalte“ DE LOMBARDE vzw

Letzte Aktualisierung 2020.

ART 1: Interne Regeln

Wer vor Ort bleibt, muss diese Vorschriften beachten.
 Im Falle einer Nichteinhaltung kann der Wohnwagen nach Benachrichtigung und nach einer Entscheidung des Managements von der Baustelle entfernt werden.

ART 2: Das Ferienzentrum

Ziel ist es, Menschen die Nutzung eines Wohnsitzes zu ermöglichen, wobei der soziale / familiäre / zugängliche und offene Charakter zu berücksichtigen ist, für den die Organisation steht. Dies durch korrekte Vereinbarungen und deren Einhaltung, wie in diesen internen Vorschriften beschrieben.

Das Ferienzentrum unterliegt der direkten Verantwortung der Geschäftsführung.

Die Geschäftsleitung hat das Recht, den Vertrag mit den Bewohnern jederzeit (mündlich und mit schriftlicher Bestätigung) zu kündigen.

Personen (Anwohner oder deren Besucher), die das Ferienzentrum (materiell oder moralisch) beschädigen, kann der Zugang verweigert werden oder sie müssen das Gelände dauerhaft verlassen.

Der Gebrauch von Drogen aus Gründen von De Lombarde ist nicht gestattet. Jeder, der erwischt wird, wird von der Baustelle entfernt (unabhängig davon, ob er mit seiner Campinganlage installiert ist oder nicht) (siehe auch Art. 15 für die Entfernung bezüglich der Kosten).

Wenn man den Campingplatz verlassen muss, besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung.

Das Ferienzentrum ist ganzjährig zugänglich, aber als Hauptwohnsitz verboten.

ART 3: Empfang

Die Öffnungszeiten sind an der Rezeption deutlich angegeben. Nur registrierte Personen dürfen auf der Website übernachten.
Sie sind für die 10 Steher verantwortlich, die auf Ihrer Liste mit persönlichen Informationen stehen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Liste mit persönlichen Informationen vor Beginn der Saison immer korrekt ist, damit wir Sie im Notfall jederzeit per E-Mail oder Telefon kontaktieren können.

Wenn Sie Ihren Jahresplatz stornieren möchten, müssen Sie die Rezeption informieren.

Zahlung eines Jahresplatzes:

Zwischen dem 1. November und dem 1. Dezember bitten wir Sie, den Vorschuss von ca. 40% zu zahlen.

Zwischen dem 1. Dezember und dem 1. April des folgenden Jahres haben Sie Zeit, den Restbetrag von ca. 60% zu zahlen.

Die Zahlung in Raten ist zulässig, sofern der 40% -Teil vor dem 1. Dezember und der 60% -Teil vor dem 1. April gezahlt wird.

Neue Bewohner zahlen bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 100,00 € für den Stellplatz.

Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig bezahlen können, müssen Sie sich für die angegebenen Daten an die Rezeption oder das Management wenden.

Säumige erhalten einen eingeschriebenen Brief mit einer Zahlungsaufforderung. Wenn wir 1 Monat nach dem Einschreiben keinen Kontakt mit dem Bewohner hatten und / oder keine Lösung gefunden haben, wird der Wohnwagen auf Kosten des Eigentümers entfernt.

Die Eckgrundstücke für Mobilheime sind teurer als die anderen Grundstücke, da sie eine größere Oberfläche haben.

Einstellung des Jahresplatzes:

Das Management kann die Anmietung eines Platzes an den Bewohner jederzeit einseitig kündigen. Dies erfolgt immer per Einschreiben.

Wenn der Bewohner den jährlichen Platz einstellen möchte, bitten wir Sie, sich so bald wie möglich und vor dem 1. November des laufenden Jahres an die Rezeption zu wenden.

Das Grundstück muss bis zum 1. Dezember geräumt sein und das Grundstück muss in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Wenn Sie eine Anzahlung geleistet haben (75,00 € oder 100,00 €), wird diese nach Überprüfung des Grundstücks zurückerstattet.

Auf dem Campingplatz ein Mobilheim verkaufen oder kaufen:

Der Verkauf eines Mobilheims zu Beginn der Saison ist erst möglich, nachdem der Vorschuss für den jährlichen Stellplatz bezahlt wurde. Wenn der Verkauf nach dem 1. April stattfinden soll, muss der volle Restbetrag des Jahresplatzes bezahlt werden.

Wenn Sie Ihren Wohnwagen auf dem Campingplatz verkaufen möchten, teilen Sie dies bitte der Rezeption mit und geben Sie den Preis an. Nach Vereinbarung prüft die Geschäftsleitung persönlich, ob das Mobilheim verkaufswürdig ist, um auf dem Campingplatz zu bleiben, unabhängig vom Alter des Mobilheims. Die Wohnwagenunterlagen müssen vorgelegt werden können und das Mobilheim muss fahrbereit sein.

Jedes Wohnmobil und Gartenhaus muss unabhängig vom Alter in gutem Zustand sein oder auf dem Campingplatz abgelehnt werden.

Wenn Sie auf dem Campingplatz ein Mobilheim kaufen möchten, können Sie das Mobilheim mit Gartenhaus und Inhalt sowie das Grundstück, auf dem sich alles befindet, übernehmen, sofern alles in Ordnung ist und mit Zustimmung der Geschäftsleitung. Schließen Sie daher vor der Genehmigung der Geschäftsleitung keinen Kaufvertrag über die neuen Bewohner ab.

Der Verkäufer und der Käufer arrangieren alle Finanzen untereinander außerhalb des Campingplatzes. Dem Campingplatz oder seinen Mitarbeitern werden keine Provisionen gewährt.

Es gibt KEINE Überweisung von stehendem Geld.

Der neue Bewohner beginnt mit dem Kauf ab dem Tag des Kaufs und der alte Bewohner hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Für alle gilt die gleiche Regel: Als Camper müssen Sie die Regeln, Werte und Standards von De Lombarde akzeptieren.

ART 4: Campinginstallation

Das Bringen, Entfernen oder Ersetzen von Campinganlagen (Mobilheim / Gartenhaus / Terrasse) muss immer an der Rezeption gemeldet werden. Außer diesen Installationen ist nichts anderes dauerhaft an Ihrem Platz.
Mobilheim, Gartenhaus, Terrasse dürfen maximal 50% der Grundstücksfläche einnehmen und werden gemäß den vom Management festgelegten Richtlinien aufgestellt. Maximal 60 cm Gras oder Trittsteine sind um den Wohnwagen und die Markise herum zulässig, maximal 1 Meter an der Eingangstür. Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, wird der Vertrag gekündigt.

Elke wijziging op uw perceel wordt vooraf aangevraagd, een kopij van de aaJede Änderung an Ihrem Grundstück wird im Voraus angefordert. Eine Kopie der Kaufdokumente wird Ihrer Datei hinzugefügt, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde.

Maximal 50% Ihres Grundstücks dürfen bebaut werden.

Jeder, der einen Draht und / oder ein Tor an der Vorderseite seines Grundstücks installieren möchte, muss dies bereitstellen oder bereitstellen lassen. Es ist wichtig, dass hier die schwarze Farbe berücksichtigt wird.

In jedem Mobilheim muss das Regenwasser durch die Rinne zu den von De Lombarde und unter den Mobilheimen bereitgestellten Entwässerungssystemen abfließen.

Tipp: Schließen Sie rechtzeitig für Ihre Campinginstallation eine Versicherung ab.

ART 5: Abmessungen und Installationsmethode des Wohnwagens

Die Deichsel des Wohnwagens muss in gutem Zustand sein, damit die Anlage im Notfall von der Baustelle gezogen werden kann.

Jedes Mobilheim muss vorne die Losnummer tragen. Dies kann durch Anbringen von Nummernaufklebern am Mobilheim erfolgen, indem ein Nummernschild mit der Chargennummer oder ein Schild vor dem Draht des Grundstücks angebracht wird.

ART 6: Einstellung

Die Untervermietung des Mobilheims ist strengstens untersagt.

ART 7: Deichselbeutel

Eine Deichsel-Tasche in grauer Farbe ist zulässig (aus Gründen der Einheitlichkeit).

ART 8: Windschutzscheiben

Windschutzscheiben sind nur zulässig, wenn die Residenz besetzt ist, und müssen mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Wenn die Windschutzscheibe mit dem Nachbarn geteilt wird, kann sie an der Grundstücksgrenze platziert werden.

ART 9: Partyzelte

Ein Partyzelt kann anstelle eines Sonnenschirms aufgestellt werden, jedoch nur während Ihrer Anwesenheit. Wenn Sie abwesend sind, müssen Sie das Partyzelt abbauen oder die Plane entfernen. Es muss mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein und die bebaute Fläche von 50% darf nicht überschritten werden.

ART 10: Der Campingplatz ist kein Stapelplatz

Der Standort, die Umgebung und die kommunalen Einrichtungen müssen vollständig sauber gehalten werden.

Lassen Sie vor Beginn der Wintersaison keine losen Gegenstände zurück, um Schäden durch Flugobjekte zu vermeiden. Was nicht in den Wohnwagen, die Markise oder das zusätzliche Zelt gestellt werden kann, wird mit nach Hause genommen.

ART 11: Schäden an den Anlagen, Schäden am Campingplatz und im Falle eines Unfalls

Das Management muss unverzüglich benachrichtigt werden. Das Management kann nicht für einen Unfall oder Diebstahl haftbar gemacht werden.

ART 12: Autos und Parkplätze

Beim Aufstellen oder Entfernen der Anlagen sind nur Autos auf der Baustelle erlaubt.
 Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 15 km pro Stunde.
 Das Parken auf der Straße oder neben / hinter / auf den Mobilheimen ist verboten. Die Autos stehen auf den speziell gebauten Parkplätzen am Rande des Geländes. Diese Regel gilt das ganze Jahr über (auch im Winter, wenn es auf dem Campingplatz ruhiger ist).
 Es gibt 1 Parkplatz pro Campingplatz. Das Parkticket muss an der Windschutzscheibe sichtbar sein.
 Es ist in keiner Weise gestattet, einen Parkplatz zu parken.
 Das Management haftet nicht für Schäden oder Unfälle.
 Das Parken A ist in der Nebensaison teilweise für Mobilheime reserviert. Solange Schilder mit dem Logo eines Mobilheims sichtbar sind, dürfen an diesen Stellen keine Personenkraftwagen parken.
 Mobilheime sind nur zulässig, wenn sie den Tagessatz für eine zugewiesene Nummer bezahlen.
 Die Geschäftsführung von De Lombarde kann jederzeit das Recht in Anspruch nehmen, Fahrzeugen den Zugang zum Campingplatz zu verweigern, wenn dringende Gründe wie Arbeit, Überschwemmungen und andere Umstände höherer Gewalt vorliegen.

Respektieren Sie den Parkplatz für Behinderte sowie für das Personal (mit einem Parkschild versehen).

ART 13: Graben, Rühren und Bodenbearbeitung

Es ist nicht erlaubt, auf einem Grundstück zu graben und zu pflanzen. Das Beschneiden von Hecken ist bis zu einer Höhe von 1,40 Metern und in Absprache mit den Nachbarn zulässig. Das Mähen von Gras auf dem Grundstück wird vom Camper selbst für Aufenthalte von mehr als einem Monat durchgeführt. Es ist verboten, durch die Pflanzen zu gehen.

Kunden, die ihr Paket aus irgendeinem Grund nicht sauber halten können, fordern Familie / Freunde / Nachbarn auf, regelmäßig zu mähen und zu jäten.

ART 14: Bezeichnung der Stellplätze

Das Management ernennt die Stellplätze unter Berücksichtigung der Vorlieben der Urlauber. Die Geschäftsleitung hat das Recht, die Campinganlage gegebenenfalls für die interne Organisation selbst oder möglicherweise selbst bewegen zu lassen.

ART 15: Höhere Gewalt – funktioniert

Es ist die Pflicht des Wohnmobils, seine Anlage zu verlegen, wenn das Management dies für einen Schnitt oder andere Arbeiten auf der Baustelle für erforderlich hält. Das Management behält sich das Recht vor, die Anlage selbst zu verschieben, wenn der Mieter der Aufforderung zum Umzug seiner Anlage nicht nachkommt. Die mit dem Umzug und / oder Entfernen der Campinganlage verbundenen Kosten werden immer vom Wohnmobil übernommen.

ART 16: Brandschutz

Auf der Baustelle dürfen keine Waren gestapelt werden, die die Brandgefahr erhöhen könnten. Koch- und Heizgeräte müssen so angeordnet sein, dass sie alle Sicherheitsbedingungen erfüllen. Die Elektroinstallationen müssen mit einem Verbindungskabel mit einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² und einer hermetischen Buchse mit Stifterdung ausgestattet sein. Bitte beachten Sie: Die Schaltkästen müssen geschlossen sein und dürfen nur von Personen geöffnet oder manipuliert werden, die eine BA4 / BA5-Elektrizitätsschulung erhalten haben.

Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht erlaubt. Das Grillen ist erlaubt, solange andere Camper nicht gestört werden und es unter ständiger Aufsicht steht.

Wir empfehlen den Campern, sich bei der Ankunft über den Standort der Feuerwachen zu informieren (siehe Plan).

ART 17: Gasflaschen

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Händlers darf niemand Gasflaschen füllen oder füllen lassen.
Es ist verboten, Flaschen mit einer Mischung aus Flüssiggas zu füllen, deren Datum das Genehmigungsdatum überschritten hat oder bei denen die Angabe der Tara fehlt, nicht eindeutig oder unleserlich ist. Max. Pro Campingplatz sind 2 Flaschen erlaubt. Lassen Sie Ihre Gasinstallationen auch rechtzeitig von anerkannten Dienstleistern überprüfen.

Wer einen Behälter oder einen Unterschlupf für die Gasflaschen bereitstellen möchte, muss sich an die graue Farbe erinnern und den Stil des Mobilheims und des Gartenhauses berücksichtigen.

Tipp: Gasgehäuse und Atemregler verfügen über Daten, bis die Verwendung zulässig ist. Überprüfen Sie dies rechtzeitig zu Ihrer und unserer Sicherheit.

ART 18: Haustiere

Muss vor Ort und an der Leine sein (Hundevorschriften an der Rezeption erhältlich). Max. Pro Campinganlage sind 2 Hunde erlaubt. Hygienewanderungen finden außerhalb des Geländes statt. Sie müssen Taschen zur Verfügung stellen. Für den Aufenthalt anderer Tiere ist eine Genehmigung des Managements erforderlich. Die Tiere sollten nicht mit dem Zelt, dem Wohnwagen oder im Auto allein gelassen werden. Der Zugang zu den Sanitärgebäuden, Geschäften und Ferienhäusern am Teich ist verboten. Besucher dürfen Hunde mitbringen, wenn diese keine Belästigung verursachen.

ART 19: Abfall

Bitte sortieren!

Auf jedem Parkplatz befindet sich eine Abfallecke mit verschiedenen Behältern für: Hausmüll – Papier / Pappe – Glas – PMD.

Restmüll sollte in geschlossenen Beuteln deponiert werden.
Bringen Sie Ihre Batterien, KGA, Fette und Öle an die Rezeption. Es ist strengstens verboten, Öle oder Fette in das Abwassersystem zu leiten!
Bringen Sie Grasabfälle zur grünen Ecke auf der Rückseite des Sanitärblocks Nr. 3 oder zum Parkplatz B neben der Abfallecke.

Das Einbringen von Schlamm ist verboten. Die Kosten werden nach Feststellung berechnet und der weitere Zugang zum Ferienzentrum wird bei Wiederholung verweigert.

ART 20: Abwasser

Wird nur an den Wasserhähnen an den dafür vorgesehenen Stellen gegossen. Für das Abwasser von Mobilheimen ist in der Sanitäranlage Nr. 3 ein Abfluss vorgesehen.

ART 21: Nachtruhe

Es ist obligatorisch, Moral, öffentliche Ordnung und Schlaf zu respektieren (von 22:00 bis 08:00 Uhr). Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Concierge und in den Monaten Juli und August an die Nachtrezeption.

ART 22: Verwendung von Bild- und Tongeräten

Ist insoweit erlaubt, als sie die anderen nicht behindern. Masten und Satellitenantennen, die in Ihrer eigenen Installation installiert werden, sind zulässig, sofern sie die Höhe von 4 Metern über dem Boden nicht überschreiten. Das Einsetzen und Verankern von Masten im Boden ist nicht gestattet.

ART 23: Verkauf oder Verteilung von Dokumenten

Ist auf dem Campingplatz verboten. Das Anbieten eines Wohnwagens, einer Markise oder anderer Geräte zum Verkauf ist nur am Fenster der Rezeption und am Fenster Ihres Wohnwagens und mit Zustimmung der Geschäftsleitung möglich.

ART 24: Waschbecken, Duschen und Waschbecken

Nach Gebrauch gereinigt. Kinder unter 7 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Mängel werden an der Rezeption gemeldet.

Es ist verboten, Materialien aus Sanitär- oder anderen Gebäuden zu stehlen. Verlorene Gegenstände werden an die Rezeption geliefert.

ART 25: Erste Hilfe

Für „Erste Hilfe im Notfall“ wenden Sie sich bitte an die Rezeption (oder an die Nachtrezeption im Juli und August).

Auf der Terrasse zwischen dem Café und der Rezeption befindet sich ein AED-Gerät.

ART 26: Zähler und Zählerstände

Die Wasser- und Stromzähler befinden sich am Standort 417. Die Lombarde misst und zeichnet die Zählerstände auf. Wenn Sie diese Stände kennenlernen möchten, können Sie sie bei Kollegen an der Rezeption anfordern.

Wir bitten darum, die Privatsphäre der Bewohner von Ort 417 zu respektieren. Wenn Sie sich an einem Messgerät, einem Wasserhahn oder einem Schaltkasten befinden müssen, fragen Sie bitte die Bewohner, ob dies zu Ihnen passt.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Sicherungen in Ihrem eigenen Mobilheim ausschalten und Ihre Wasserhähne in Ihrem Mobilheim ausschalten können, damit Sie nicht auf Los 417 sein müssen, wenn Sie eine Weile nicht da sind.

Um Ihr Mobilheim auf den Winter vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen, alles auszuschalten. Vergessen Sie nicht, das Wasser aus Ihrem Kessel abzulassen starker Frost.

HAUSHALTSVORSCHRIFTEN für Langzeitaufenthalte DE LOMBARDE vzw

Letzte Aktualisierung 2020.

ART 1: Interne Regeln

Wer vor Ort bleibt, muss diese Vorschriften beachten. Im Falle einer Nichteinhaltung kann der Wohnwagen nach Benachrichtigung und nach einer Entscheidung des Managements von der Baustelle entfernt werden.

ART 2: Das Ferienzentrum

Ziel ist es, Menschen die Nutzung eines Wohnsitzes zu ermöglichen, wobei der soziale / familiäre / zugängliche und offene Charakter zu berücksichtigen ist, für den die Organisation steht. Dies durch korrekte Vereinbarungen und deren Einhaltung, wie in diesen internen Vorschriften beschrieben.

Das Ferienzentrum unterliegt der direkten Verantwortung der Geschäftsführung.

Die Geschäftsleitung hat das Recht, den Vertrag mit den Bewohnern jederzeit (mündlich und mit schriftlicher Bestätigung) zu kündigen.

Personen (Anwohner oder deren Besucher), die das Ferienzentrum (materiell oder moralisch) beschädigen, kann der Zugang verweigert werden oder sie müssen das Gelände dauerhaft verlassen.

Der Gebrauch von Drogen aus Gründen von De Lombarde ist nicht gestattet. Jeder, der erwischt wird, wird von der Baustelle entfernt (unabhängig davon, ob er mit seiner Campinganlage installiert ist oder nicht) (siehe auch Art. 15 für die Entfernung bezüglich der Kosten).

Wenn man den Campingplatz verlassen muss, besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung.

Das Ferienzentrum ist ganzjährig zugänglich, aber als Hauptwohnsitz verboten.

ART 3: Empfang

Die Öffnungszeiten sind an der Rezeption deutlich angegeben. Nur registrierte Personen dürfen auf der Website übernachten.
Sie sind für die 10 Steher verantwortlich, die auf Ihrer Liste mit persönlichen Informationen stehen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Liste mit persönlichen Informationen vor Beginn der Saison immer korrekt ist, damit wir Sie im Notfall jederzeit per E-Mail oder Telefon kontaktieren können.

Wenn Sie Ihren Jahresplatz stornieren möchten, müssen Sie die Rezeption informieren.

Zahlung eines Jahresplatzes:

Zwischen dem 1. November und dem 1. Dezember bitten wir Sie, den Vorschuss von ca. 40% zu zahlen.

Zwischen dem 1. Dezember und dem 1. April des folgenden Jahres haben Sie Zeit, den Restbetrag von ca. 60% zu zahlen.

Die Zahlung in Raten ist zulässig, sofern der 40% -Teil vor dem 1. Dezember und der 60% -Teil vor dem 1. April gezahlt wird.

Neue Bewohner zahlen bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 100,00 € für den Stellplatz.

Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig bezahlen können, müssen Sie sich für die angegebenen Daten an die Rezeption oder das Management wenden.

Säumige erhalten einen eingeschriebenen Brief mit einer Zahlungsaufforderung. Wenn wir 1 Monat nach dem Einschreiben keinen Kontakt mit dem Bewohner hatten und / oder keine Lösung gefunden haben, wird der Wohnwagen auf Kosten des Eigentümers entfernt.

Einstellung des Jahresplatzes:

Das Management kann die Anmietung eines Platzes an den Bewohner jederzeit einseitig kündigen. Dies erfolgt immer per Einschreiben.

Wenn der Bewohner den jährlichen Platz einstellen möchte, bitten wir Sie, sich so bald wie möglich und vor dem 1. November des laufenden Jahres an die Rezeption zu wenden.

Das Grundstück muss bis zum 1. Dezember geräumt sein und das Grundstück muss in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Wenn Sie eine Anzahlung geleistet haben (75,00 € oder 100,00 €), wird diese nach Überprüfung des Grundstücks zurückerstattet.

Verkauf oder Kauf eines Wohnwagens auf dem Campingplatz:

Der Verkauf eines Wohnwagens zu Beginn der Saison ist erst möglich, nachdem der Vorschuss für den jährlichen Stellplatz bezahlt wurde. Wenn der Verkauf nach dem 1. April stattfinden soll, muss der volle Restbetrag des Jahresplatzes bezahlt werden.

Wenn Sie Ihren Wohnwagen auf dem Campingplatz verkaufen möchten, teilen Sie dies bitte der Rezeption mit und geben Sie den Preis an. Nach Vereinbarung prüft die Geschäftsleitung persönlich, ob der Wohnwagen verkaufswürdig ist, um auf dem Campingplatz zu bleiben, unabhängig vom Alter des Wohnwagens. Die Dokumente des Wohnwagens müssen vorgelegt werden können und der Wohnwagen muss sich bewegen können.

Jeder Wohnwagen und jedes Zelt, unabhängig vom Alter, muss in gutem Zustand sein oder auf dem Campingplatz abgelehnt werden.

Wenn Sie auf dem Campingplatz einen Wohnwagen kaufen möchten, können Sie den Wohnwagen mit einer Markise / einem zusätzlichen Zelt / Haushaltsinhalt sowie dem Grundstück, auf dem sich alles befindet, übernehmen, sofern alles in Ordnung ist und nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Schließen Sie daher vor der Genehmigung der Geschäftsleitung keinen Kaufvertrag über die neuen Bewohner ab.

Der Verkäufer und der Käufer arrangieren alle Finanzen untereinander außerhalb des Campingplatzes. Dem Campingplatz oder seinen Mitarbeitern werden keine Provisionen gewährt.

Er is GEEN overdracht van staangeld.

Es gibt KEINE Überweisung von stehendem Geld.

Für alle gilt die gleiche Regel: Als Camper müssen Sie die Regeln, Werte und Standards von De Lombarde akzeptieren.

ART 4: Campinginstallation

Das Bringen, Entfernen oder Ersetzen von Campinganlagen (Wohnwagen, Markise, zusätzliches Zelt) muss immer an der Rezeption gemeldet werden. Außer diesen Installationen ist nichts anderes dauerhaft an Ihrem Platz.
  Wohnwagen, Markise und Hilfszelt dürfen maximal 50% der Grundstücksfläche einnehmen und gemäß den vom Management festgelegten Richtlinien aufgestellt werden. Maximal 60 cm Gras oder Trittsteine sind um den Wohnwagen und die Markise herum und maximal 1 Meter an der Eingangstür zulässig. Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, wird der Vertrag beendet.

Jede Änderung an Ihrem Grundstück wird im Voraus angefordert. Eine Kopie der Kaufdokumente wird Ihrer Datei hinzugefügt, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde.

Tipp: Schließen Sie rechtzeitig für Ihre Campinginstallation eine Versicherung ab.

ART 5: Abmessungen und Lage des Wohnwagens

Wohnwagen mit einer Länge von weniger als 7 Metern (ohne Anhängerkupplung) und einer maximalen Breite von 2,50 m, die – und legal – mit einem Personenkraftwagen gezogen werden dürfen, sind zulässig. Dies nur, wenn das Diagramm diese Dimensionen zulässt. Die Installation erfolgt gemäß den Richtlinien des Managements, um die Brandschutznormen einzuhalten. Die Deichsel des Wohnwagens muss in gutem Zustand sein, damit die Anlage im Notfall von der Baustelle gezogen werden kann.

Jeder Wohnwagen muss die Grundstücksnummer auf der Vorderseite haben. Dies kann durch Anbringen von Nummernaufklebern am Wohnwagen oder eines Nummernschilds mit der Paketnummer erfolgen.

ART 6: Markisen

Die Größe der Markise beträgt maximal 3 x 8 Meter und nur, wenn das Grundstück diese Abmessungen zulässt.
Markisen, die nicht mit Sturmreifen gesichert sind, müssen vor dem 11. November abgerissen werden. Markisen müssen vor Beginn der Wintersaison gewartet und überprüft werden, um Schäden (an Nachbarn) zu vermeiden.

ART 7: Seitenzelte und Deichselbeutel

Es ist nur eine Art von Seitenzelt von maximal 4 m2 in grauer Farbe zulässig, und zwar nur, wenn das Grundstück dies zulässt. Eine ebenfalls graue Deichsel-Tasche ist zulässig (aus Gründen der Einheitlichkeit).

ART 8: Windschutzscheiben

Windschutzscheiben sind nur zulässig, wenn die Residenz besetzt ist, und müssen mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Wenn die Windschutzscheibe mit dem Nachbarn geteilt wird, kann sie an der Grundstücksgrenze platziert werden.

ART 9: Partyzelte

Ein Partyzelt kann anstelle eines Sonnenschirms aufgestellt werden, jedoch nur während Ihrer Anwesenheit. Wenn Sie abwesend sind, müssen Sie das Partyzelt abbauen oder die Plane entfernen. Es muss mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein und die bebaute Fläche von 50% darf nicht überschritten werden.

ART 10: Der Campingplatz ist kein Stapelplatz

Der Standort, die Umgebung und die kommunalen Einrichtungen müssen vollständig sauber gehalten werden. Es ist verboten, die Website abzusperren. Eine Ausnahme für Hundebesitzer ist möglich (siehe Hundevorschriften).

Lassen Sie keine losen Gegenstände vor Beginn der Wintersaison herumliegen, um Schäden durch Flugobjekte zu vermeiden. Was nicht in den Wohnwagen, die Markise oder das Seitenzelt passt, wird mit nach Hause genommen.

ART 11: Schäden an den Anlagen, Schäden am Campingplatz und im Falle eines Unfalls

Das Management muss unverzüglich benachrichtigt werden. Das Management kann nicht für einen Unfall oder Diebstahl haftbar gemacht werden.

ART 12: Autos und Parkplätze

Beim Aufstellen oder Entfernen der Anlagen sind nur Autos auf der Baustelle erlaubt.
Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 15 km pro Stunde.
Das Parken auf der Straße oder neben / hinter / auf den Wohnwagen ist verboten. Die Autos stehen auf den speziell gebauten Parkplätzen am Rande des Geländes. Diese Regel gilt das ganze Jahr über (auch im Winter, wenn es auf dem Campingplatz ruhiger ist).
Es gibt 1 Parkplatz pro Campingplatz. Das Parkticket muss an der Windschutzscheibe sichtbar sein.
Es ist in keiner Weise gestattet, einen Parkplatz zu parken.
Das Management haftet nicht für Schäden oder Unfälle.
Das Parken A ist in der Nebensaison teilweise für Mobilheime reserviert. Solange Schilder mit dem Logo eines Mobilheims sichtbar sind, dürfen an diesen Stellen keine Personenkraftwagen parken.
Mobilheime sind nur zulässig, wenn sie den Tagessatz für eine zugewiesene Nummer bezahlen.
Die Geschäftsführung von De Lombarde kann jederzeit das Recht in Anspruch nehmen, Fahrzeugen den Zugang zum Campingplatz zu verweigern, wenn dringende Gründe wie Arbeit, Überschwemmungen und andere Umstände höherer Gewalt vorliegen.

Respektieren Sie den Parkplatz für Behinderte sowie für das Personal (mit einem Parkschild versehen).

ART 13: Graben, Rühren und Bodenbearbeitung

Es ist nicht erlaubt, auf einem Grundstück zu graben und zu pflanzen. Das Beschneiden von Hecken ist bis zu einer Höhe von 1,40 Metern und in Absprache mit den Nachbarn zulässig. Das Mähen von Gras auf dem Grundstück wird vom Camper selbst für Aufenthalte von mehr als einem Monat durchgeführt. Es ist verboten, durch die Pflanzen zu gehen.

Kunden, die ihr Paket aus irgendeinem Grund nicht sauber halten können, fordern Familie / Freunde / Nachbarn auf, regelmäßig zu mähen und zu jäten.

ART 14: Bezeichnung der Stellplätze

Das Management ernennt die Stellplätze unter Berücksichtigung der Vorlieben der Urlauber. Die Geschäftsleitung hat das Recht, die Campinganlage gegebenenfalls für die interne Organisation selbst oder möglicherweise selbst bewegen zu lassen.

ART 15: Höhere Gewalt – funktioniert

Es ist die Pflicht des Wohnmobils, seine Anlage zu verlegen, wenn das Management dies für einen Schnitt oder andere Arbeiten auf der Baustelle für erforderlich hält. Das Management behält sich das Recht vor, die Anlage selbst zu verschieben, wenn der Mieter der Aufforderung zum Umzug seiner Anlage nicht nachkommt. Die mit dem Umzug und / oder Entfernen der Campinganlage verbundenen Kosten werden immer vom Wohnmobil übernommen.

ART 16: Brandschutz

Auf der Baustelle dürfen keine Waren gestapelt werden, die die Brandgefahr erhöhen könnten. Koch- und Heizgeräte müssen so angeordnet sein, dass sie alle Sicherheitsbedingungen erfüllen. Die Elektroinstallationen müssen mit einem Verbindungskabel mit einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² und einer hermetischen Buchse mit Stifterdung ausgestattet sein.Let op: de elektriciteitskasten moeten afgesloten zijn en mogen enkel nog geopend of gemanipuleerd worden door iemand die een opleiding elektriciteit BA4/BA5 heeft genoten.

Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht erlaubt. Das Grillen ist erlaubt, solange andere Camper nicht gestört werden und es unter ständiger Aufsicht steht.
Wir empfehlen den Campern, sich bei der Ankunft über den Standort der Feuerwachen zu informieren (siehe Plan).

ART 17: Gasflaschen

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Händlers darf niemand Gasflaschen füllen oder füllen lassen.
Es ist verboten, Flaschen mit einer Mischung aus Flüssiggas zu füllen, deren Datum das Genehmigungsdatum überschritten hat oder bei denen die Angabe der Tara fehlt, nicht eindeutig oder unleserlich ist. Max. Pro Campingplatz sind 2 Flaschen erlaubt. Lassen Sie Ihre Gasinstallationen auch rechtzeitig von anerkannten Dienstleistern überprüfen.

Tipp: Gasgehäuse und Atemregler verfügen über Daten, bis die Verwendung zulässig ist. Überprüfen Sie dies rechtzeitig zu Ihrer und unserer Sicherheit.

ART 18: Haustiere

Muss vor Ort und an der Leine sein (Hundevorschriften an der Rezeption erhältlich). Max. Pro Campinganlage sind 2 Hunde erlaubt. Hygienewanderungen finden außerhalb des Geländes statt. Sie müssen Taschen zur Verfügung stellen. Für den Aufenthalt anderer Tiere ist eine Genehmigung des Managements erforderlich. Die Tiere sollten nicht mit dem Zelt, dem Wohnwagen oder im Auto allein gelassen werden. Der Zugang zu den Sanitärgebäuden, Geschäften und Ferienhäusern am Teich ist verboten. Besucher dürfen Hunde mitbringen, wenn diese keine Belästigung verursachen.

ART 19: Abfall

Bitte sortieren!

Auf jedem Parkplatz befindet sich eine Abfallecke mit verschiedenen Behältern für: Hausmüll – Papier / Pappe – Glas – PMD.

Restmüll sollte in geschlossenen Beuteln deponiert werden.
Bringen Sie Ihre Batterien, KGA, Fette und Öle an die Rezeption. Es ist strengstens verboten, Öle oder Fette in das Abwassersystem zu leiten!
Bringen Sie Grasabfälle zur grünen Ecke auf der Rückseite des Sanitärblocks Nr. 3 oder zum Parkplatz B neben der Abfallecke.

Das Einbringen von Schlamm ist verboten. Die Kosten werden nach Feststellung berechnet und der weitere Zugang zum Ferienzentrum wird bei Wiederholung verweigert.

ART 20: Abwasser

Wird nur an den Wasserhähnen an den dafür vorgesehenen Stellen gegossen.
Für das Abwasser von Mobilheimen ist in der Sanitäranlage Nr. 3 ein Abfluss vorgesehen.

ART 21: Nachtruhe

Es ist obligatorisch, Moral, öffentliche Ordnung und Schlaf zu respektieren (von 22:00 bis 08:00 Uhr). Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Concierge und in den Monaten Juli und August an die Nachtrezeption.

ART 22: Verwendung von Bild- und Tongeräten

Ist insoweit erlaubt, als sie die anderen nicht behindern. Masten und Satellitenantennen, die in Ihrer eigenen Installation installiert werden, sind zulässig, sofern sie die Höhe von 4 Metern über dem Boden nicht überschreiten. Das Einsetzen und Verankern von Masten im Boden ist nicht gestattet.

ART 23: Verkauf oder Verteilung von Dokumenten

Ist auf dem Campingplatz verboten. Das Anbieten eines Wohnwagens, einer Markise oder anderer Geräte zum Verkauf ist nur am Fenster der Rezeption und am Fenster Ihres Wohnwagens und mit Zustimmung der Geschäftsleitung möglich.

ART 24: Waschbecken, Duschen und Waschbecken

Nach Gebrauch gereinigt. Kinder unter 7 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Mängel werden an der Rezeption gemeldet.

Es ist verboten, Materialien aus Sanitär- oder anderen Gebäuden zu stehlen. Verlorene Gegenstände werden an die Rezeption geliefert.

ART 25: Erste Hilfe

Für „Erste Hilfe im Notfall“ wenden Sie sich bitte an die Rezeption (oder an die Nachtrezeption im Juli und August).

Auf der Terrasse zwischen dem Café und der Rezeption befindet sich ein AED-Gerät.

Vakantiepark De Lombarde

  • Elisabethlaan 4
  • 8434 Middelkerke-Lombardsijde
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