Allgemeine Geschäftsbedingungen - De Lombarde

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Interne Regelungen: Update 28/1/2025: Diese Regelungen ersetzen alle bisherigen Regelungen.
ART 1
Alle, die sich auf dem Gelände aufhalten, müssen diese Vorschriften einhalten. Eine Kopie dieser Bestimmungen kann jederzeit an der Rezeption angefordert werden.
Bei Nichteinhaltung kann der Gäste nach Benachrichtigung und nach Entscheidung der Direktion vom Platz entfernt werden oder nicht.
ART 2 : Das Ferienzentrum
Zielt darauf ab, den Menschen die Möglichkeit zu geben, einen Aufenthalt zu nutzen, unter Berücksichtigung des sozialen / familiären / zugänglichen und offenen Charakters, für den die Organisation steht. Dies geschieht durch korrekte Vereinbarungen und die Sicherstellung der Einhaltung der in diesen internen Vorschriften beschriebenen.
Das Ferienzentrum steht unter der direkten Verantwortung der Leitung. Die Verwaltung Recht, den Vertrag mit den Bewohnern jederzeit (mündlich und mit schriftlicher Bestätigung) zu kündigen. Personen (Anwohnern oder deren Besuchern), die das Ferienzentrum (auf materieller oder moralischer Ebene) beschädigen, kann der Zutritt verweigert werden oder muss das Gelände dauerhaft verlassen.
Der Konsum von Drogen auf dem Gelände von De Lombarde ist nicht gestattet, jeder, der erwischt wird, kann vom Gelände entfernt werden (mit oder ohne Campinganlage / siehe auch Art.15 im Falle einer Entfernung bezüglich der Kosten).
Wenn Sie den Campingplatz verlassen MÜSSEN, besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung.
Das Ferienzentrum ist ganzjährig zugänglich, aber als Hauptwohnsitz verboten.
ART 3 : Preise Jahresplatz
Man mietet einen Jahresplatz in der Lombarde zum vereinbarten Preis, den der Verwaltungsrat jährlich anpassen kann. Die Vermietung eines Jahresstellplatzes läuft vom 1.01. bis 31.12. Eine Stornierung des Jahresstellplatzes durch den Camper ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres möglich (Bericht schriftlich an die Rezeption/Direktion). Die Anmietung eines Stellplatzes kann von der Direktion jederzeit gekündigt werden. Zusätzliche Zuschläge können jederzeit vom Verwaltungsrat eingefordert, aber auch zurückgezogen werden (z.B. Energiezuschlag)
Beim Verkauf oder Kauf eines Wohnwagens muss keine Provision an die Lombarde zahlen. Bitte beachten Sie: Ein gegenseitiger Verkauf ist nur nach Zustimmung der Lombarde (Vermieter des Grundstücks) möglich. Für die Aufbereitung von sperrigem Hausmüll kann ein Container gemietet werden, der Preis beträgt €50 und kann je nach Nebenkosten angepasst werden.
Der Strompreis liegt seit 1/1/2025 bei €0,73/kwh und kann vom Verwaltungsrat jederzeit angepasst werden. Alle Zahlungen sind fristgerecht zu leisten, siehe auch Art. 4.
ART 4 : Allgemeine Bestimmungen
Die Öffnungszeiten finden Sie an der Rezeption. Nur angemeldete/zahlende Personen dürfen auf dem Gelände übernachten. Der Aufenthalt wird im Voraus bezahlt. Im Falle einer Stornierung, außer aus medizinischen Gründen mit Attest, werden Kosten in Rechnung gestellt.
Die Stornierungsbedingungen finden Sie auf unserer Website und beim jeden Reservierung. Im Falle einer vorzeitigen Abreise wird kein Geld zurückerstattet.
Als Jahresbewohner sind Sie für die 10 Bewohner auf Ihrer persönlichen Datenliste verantwortlich. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre persönliche Datenliste vor Saisonbeginn immer korrekt ist, damit wir Sie im Notfall jederzeit per Mail oder Telefon kontaktieren können. Bitte senden Sie diese Liste per E-Mail, wenn Änderungen vorgenommen werden müssen. Jeder Jahresbewohner muss eine E-Mail-Adresse angeben, unter der er kontaktiert werden kann. Es ist strengstens untersagt, den (mobilen) Wohnwagen unterzuvermieten. Die Änderung Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer oder E-Mail) muss der Rezeption so schnell wie möglich und IMMER schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) mitgeteilt werden.
Im Laufe des September/Oktobers erhält jeder Jahresbewohner die Rechnung für das/die Versorgungsunternehmen. Diese Rechnung muss vor dem 1. Dezember des laufenden Jahres bezahlt werden. Eine verspätete Zahlung dieser Rechnung führt zu einer Unterbrechung der Nebenkosten, außerdem werden jedes Mal €25 berechnet, wenn wir sie wieder in Betrieb nehmen müssen. Gesetzliche Verzugszinsen werden auch dann berechnet, wenn diese Rechnung nicht bis zum Fälligkeitstag beglichen wird.
Zahlung eines Jahresplatzes:
Zwischen dem 1. November und dem 1. Dezember bitten wir Sie, die Anzahlung von €1000 zu leisten.
Zwischen dem 1. Dezember und dem 1. April des Folgejahres haben Sie Zeit, den Restbetrag zu begleichen.
Die Zahlung in monatlichen Raten ist NICHT erlaubt. Jede Zahlung muss mit Namen und Reservierungsnummer versehen werden. Wenn andere Einzahlungen getätigt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Gesetzliche Verzugszinsen werden berechnet, wenn sowohl der Vorschuss von €1000 als auch der Restbetrag nicht rechtzeitig bezahlt werden sowie ab der 2. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €25 an. Erfolgt danach kein Zahlungseingang, wird die Rechnung unverzüglich an ein Inkassobüro zur Einziehung weitergeleitet.
Jeder, der aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, pünktlich zu bezahlen, MUSS sich rechtzeitig vor dem letzten Zahlungstermin mit der Rezeption oder dem Management in Verbindung setzen.
Säumige erhalten ein Einschreiben mit einer Zahlungserinnerung. Wenn wir 2 Wochen nach dem Einschreiben keinen Kontakt mit dem Bewohner hatten und / oder keine Lösung gefunden haben, werden wir den Wohnwagen auf Kosten des Eigentümers entfernen lassen.
Jahresplatz kündigen:
Wenn Sie Ihren Jahresplatz selbst stornieren möchten, müssen Sie dies der Rezeption bis spätestens 3009 des laufenden Jahres ausschließlich per E-Mail oder Brief mitteilen.
Bei verspäteter Absage des Jahresplatzes (nach 1/10 des laufenden Jahres) wird eine Pauschale von €750 (3/12 Jahresplatz zzgl. Verwaltungskosten) erhoben.
Die Verwaltung kann die Vermietung eines Platzes an den Bewohner jederzeit einseitig kündigen, mündlich und mit schriftlicher Bestätigung.
Verkauf oder Kauf eines Wohnwagens auf dem Campingplatz:
Der Verkauf eines Wohnwagens vor Ort ist erst nach Begleichung aller laufenden Rechnungen möglich.
Wenn Sie Ihren Wohnwagen auf dem Campingplatz verkaufen möchten, teilen Sie dies bitte der Rezeption mit und gibt auch den geforderten Preis an. Die Geschäftsführung trifft sich persönlich oder per E-Mail nach Vereinbarung Einer seiner Mitarbeiter prüft, ob der Wohnwagen auf dem Campingplatz verkaufswürdig ist. Wohnwagen die älter als 20 Jahre sind können nicht mehr zum Abstellen auf dem Campingplatz verkauft werden. Ein Verkauf auf dem Campingplatz ist gestattet, der neue Besitzer muss den Wohnwagen jedoch mitnehmen. Die Dokumente bleiben, unabhängig vom Alter des Wohnwagens (Übereinstimmungsbescheinigung und Gasanlagenprüfung) vorgelegt werden und der Wohnwagen muss fahrbereit sein. Jeder Wohnwagen und jedes Zelt, unabhängig vom Alter, muss in gutem Zustand sein oder kann abgelehnt werden auf dem Campingplatz.
Wenn Sie auf dem Campingplatz einen Wohnwagen kaufen möchten, können Sie den Wohnwagen mit Vorzelt / Zusatzzelt / Hausrat kaufen sowie das Grundstück, auf dem sich alles befindet, übernehmen, sofern alles in Ordnung ist und nur nach Zustimmung des Vorstandes. Machen Sie also vorher die Zustimmung der Verwaltung keinen Kaufvertrag zu den neuen Bewohnern.
Verkäufer und Käufer regeln alle Finanzen untereinander außerhalb des Campingplatzes. Es werden keine Provisionen vergeben an den Campingplatz oder seine Mitarbeiter.
Es gibt auch KEINE Liegegeldübertragung. Der neue Bewohner zahlt schon ab dem Tag des Kaufs und der alte Bewohner hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
ART 5: Campinganlage
A. Jahresplatz
Bringen, Entfernen oder Ersetzen von Campingeinrichtungen (Wohnwagen, Vorzelt, zusätzliches Zelt) müssen immer an der Rezeption gemeldet werden. Zusätzlich zu diesen Installationen ist nichts anderes dauerhaft an Ihrem Platz erlaubt.
Wohnwagen, Vorzelt & Zusatzzelt dürfen 50 % der Grundstücksfläche nicht überschreiten und wird nach den vom Management festgelegten Richtlinien platziert. rund um den Wohnwagen und der Markise maximal 60 cm Grasmatte oder Trittsteine erlaubt, an der Haustür maximal 1 Meter. Mobilheim, Gartenhaus, Terrasse dürfen 50% der Grundstücksfläche nicht überschreiten und wird nach den von der festgelegten Richtlinien platziert. Eine Terrasse oder Trittsteine können rund um das Mobilheim installiert werden, nur in graue Farbe und unter Berücksichtigung maximaler Gebäude. Wer steht vor seinem Grundstück Kabel und/oder Anschluss installieren möchten, MÜSSEN diese selbst bereitstellen (oder bereitstellen lassen). Es ist Wichtig dass hier die schwarze Farbe berücksichtigt wird. Jedes Wohnmobil muss das Regenwasser durch die Regenrinne in die vorgesehene Ablaufrinne abfließen lassen Entwässerungssysteme von De Lombarde unter den Mobilheimen. Wenn Sie die korrekten Regeln nicht einhalten möchten, wird die Vereinbarung gebrochen werden. Jede Änderung an Ihrem Grundstück wird im Voraus angefordert, eine
Kopie der Kaufdokumente werden Ihrer Datei hinzugefügt, wenn Ihre Anfrage bearbeitet wurde genehmigt.
Maximal 50 % Ihres Grundstücks dürfen bebaut werden.
Tipp: Schließen Sie rechtzeitig eine Versicherung für Ihre Campingausrüstung ab. Wichtig: Jeder Camper ist verpflichtet, seine komplette Campingausrüstung (Wohnwagen /Vorzelt / Beistellzelt) pflegeleicht! Dies für die allgemeine Ansicht der Camping. Bei Nichteinhaltung entscheidet die Leitung über die Entfernung der Anlage.
B. Camper
Wohnwagen, Vorzelt & Zusatzzelt dürfen 50 % der Grundstücksfläche nicht überschreiten.
ART 6: Abmessungen und Positionierung des Wohnwagens (Jahresplatz)
Wohnwagen mit einer Länge von nicht mehr als 7 Metern (ohne Deichsel) und einer Breite von 2,50 m, die mit einem Pkw befahrbar ist und gesetzlich abgeschleppt werden darf, sind erlaubt. Dies nur, wenn das Grundstück diese Dimensionen zulässt. Die Installation wird gemäß den Richtlinien der Geschäftsleitung platziert werden, um die Brandschutznormen einzuhalten. Die Deichsel des Wohnwagens muss in gutem Zustand sein, um die Anlage im Notfall von der Stelle abziehen zu können
Jeder Wohnwagen muss mit der Grundstücksnummer an der Vorderseite versehen werden, dies kann durch Anbringen von Nummernaufklebern am Wohnwagen oder durch Anbringen eines Nummernschildes mit der Grundstücksnummer erfolgen.
Jedes Mobilheim muss mit der Stellplatznummer an der Vorderseite versehen werden, dies kann durch Anbringen von Nummernaufklebern oder durch Anbringen eines Nummernschilds auf dem Mobilheim mit der Stellplatznummer oder eines Schildes an der Vorderseite des Drahtes des Grundstücks erfolgen.
ART 7: Markisen (Jahresplatz)
Die Abmessungen der Markise betragen maximal 3 Meter x 8 Meter. Nur wenn das Grundstück diese Dimensionen zulässt.
Markisen müssen vor Beginn der Wintersaison gewartet und überprüft werden, um Schäden (bei Nachbarn) zu vermeiden, weshalb wir auch (mit Ausnahme von festen Winterzelten) darum bitten, Sturmreifen anzuziehen.
ART 8: Zusätzliche Zelte und Deichseltaschen (Jahresplatz)
Ein zusätzliches Zelt ist erlaubt, solange die 50 % Baugrundstück nicht überschritten werden. Eine Deichseltasche ist erlaubt.
ART 9: Windschutzscheiben
Windschutzscheiben sind nur erlaubt, wenn die Unterkunft bewohnt ist und mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt werden muss.
ART 10: Partyzelte
Ein Partyzelt darf statt eine Sonnenschirms nur während Ihrer Anwesenheit aufgestellt werden. Bei Abwesenheit das Festzelt abreißen oder die Plane entfernen. Es muss mindestens 1 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt platziert werden und die bebaute Fläche von 50% darf nicht überschritten werden.
ART 11: Der Stellplatz ist kein Depot!
Der Stellplatz, die Umgebung und die Gemeinschaftseinrichtungen müssen vollständig sauber gehalten werden. Ein Stellplatz kann nach Genehmigung durch die Direktion/Rezeption abgegrenzt werden. Die maximale Höhe beträgt 120/140 cm. Die Abgrenzung sollte aus Sicherheitsgründen ein fester und fester Zaun sein. Bei Stürmen können Zäune abgerissen werden und herumfliegen. Dies kann zu Schäden an Wohnwagen, Vorzelten, Scheunenzelten oder sogar Personen führen, die sich in der Umgebung aufhalten. Das Sichern von Abgrenzungen mit Beton (im Boden) oder anderen dauerhaften Materialien ist strengstens untersagt.
Lassen Sie keine losen Gegenstände vor Beginn der Wintersaison zurück, um Schäden durch fliegende Gegenstände zu vermeiden. Was im Wohnwagen, Vorzelt oder Beistellzelt nicht möglich ist, wird daher am besten mit nach Hause genommen.
ART 12: Schäden an den Anlagen, Schäden am Campingplatz und bei einem Unfall
Die Geschäftsführung ist unverzüglich zu warnen. Die Geschäftsleitung kann nicht für einen Unfall oder Diebstahl haftbar gemacht werden.
ART 13: Autos & Parken
Nur Autos sind auf dem Gelände erlaubt, wenn die Installationen installiert oder entfernt werden. Eine Schrankenplakette ist an der Rezeption gegen eine Kaution von €30 erhältlich und ist nur für jährliche Aufenthalte und lange Saisonplätze (März-November) erhältlich.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 15 km/h.
Es ist verboten, auf den Straßen oder neben/hinter / auf den Wohnwagen zu parken. Die Autos werden auf den eigens dafür errichteten Parkplätzen am Rande des Geländes oder außerhalb des Campingplatzes abgestellt. Diese Regel gilt das ganze Jahr über (auch im Winter, wenn es auf dem Campingplatz ruhiger ist), wenn festgestellt wird, dass ein Jahresbewohner wiederholt gegen die Vorschriften verstößt, kann die Absperrung gesperrt werden. Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung wird der Schrankenausweis ebenfalls gesperrt. Die Reaktivierung des Schrankenausweises ist erst nach Zahlung von €25 an der Rezeption möglich.
Pro Stellplatz wird nur 1 Parkticket ausgestellt. Bei Verlust/Beschädigung erhalten Sie gegen eine Gebühr von €25 eine neue Karte an der Rezeption. Der Parkausweis muss sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein. Bei Missbrauch der Parkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von €25 erhoben (die Schrankenausweis wird auch für Jahresbewohner gesperrt). Ein Auto auf dem Parkplatz, das über keinen sichtbaren Parkausweis verfügt, kann mit einem AUFKLEBER „geen geldige parkeerkaart“ (kein gültiger Parkausweis) versehen werden. Für eventuelle Schäden kann die Geschäftsführung nicht haftbar gemacht werden.
Es ist nicht erlaubt, einen Parkplatz in irgendeiner Weise zu parken.
Im Falle eines Schadens oder Unfalls ist die Geschäftsleitung nicht verantwortlich.
Der Parkplatz A ist in der Nebensaison (1.10. – 31.03.) teilweise für Mobilheime reserviert. Mobilheime sind nur erlaubt, wenn sie den Tagespreis für eine zugewiesene Nummer bezahlen.
Die Direktion von De Lombarde kann jederzeit das Recht an sich reißen, Fahrzeugen den Zugang zum Campingplatz zu verweigern, wenn dringende Gründe wie Arbeit, Überschwemmung und andere Umstände höherer Gewalt vorliegen.
Respektieren Sie die Parkplätze für Behinderte sowie die Parkplätze für das Personal (mit einem Parkschild versehen).
ART 14: Ausheben, Aufwühlen und Bearbeiten des Bodens
Es ist nicht erlaubt, auf seinem Grundstück zu graben und zu pflanzen.
Jahresbewohner: Das Beschneiden von Hecken ist bis zu einer Höhe von 1,40 Metern und in Absprache mit den Nachbarn erlaubt. Das Mähen von Gras auf dem Grundstück erfolgt durch den Jahresbewohner selbst. Grassamen sind an der Rezeption erhältlich. Es ist verboten, durch die Pflanzen zu gehen.
Kunden, die ihr Grundstück aus irgendeinem Grund nicht sauber halten können, rufen Familie / Freunde / Nachbarn auf, regelmäßig zu mähen und Unkraut zu jäten. Wenn dies nicht passieren würde, sind wir gezwungen, dies von der Organisation (Ferienpark De Lombarde) selbst zu tun. Dies wird jedoch gegen eine Gebühr von €50 (pro Mähen und Beschneiden) erhoben.
ART 15: Bezeichnung der Stellplätze
Die Direktion bestimmt die Stellplätze und hat das Recht, die Campinganlage verlegen zu lassen oder selbst zu verlegen, wenn dies für die interne Organisation erforderlich ist.
ART 16: Höhere Gewalt – Arbeiten
Es ist die Pflicht des Camper, seine Anlage zu verlegen, wenn die Direktion dies für einen Schnitt oder andere Arbeiten auf dem Gelände für erforderlich hält. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Anlage selbst zu verlegen, wenn der Mieter der Aufforderung zur Verlegung seiner Anlage nicht nachkommt. Die Kosten, die mit dem Umzug und/oder dem Ausbau der Campinganlage verbunden sind, werden immer vom Camper erstattet.
ART 17: Brandschutz
Auf der Baustelle dürfen keine Waren gestapelt werden, die die Brandgefahr erhöhen können. Koch- und Heizgeräte müssen so angeordnet sein, dass sie alle Sicherheitsbedingungen bieten. Die elektrischen Anlagen müssen mit einem Anschlusskabel mit einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² ausgestattet sein, sie müssen mit einer hermetischen Steckdose mit Stifterdung ausgestattet sein.
Bitte beachten Sie: Die Schaltkästen dürfen nur von jemandem geöffnet oder manipuliert werden, der eine Ausbildung in Elektrizität BA4 / BA5 innerhalb des Betriebs der Lombarde erhalten hat.
Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht erlaubt. Grillen ist erlaubt, soweit andere Camper nicht behindert werden und erfolgt unter ständiger Aufsicht.
Wir empfehlen den Campern, die Lage der Feuerwachen bei der Ankunft zu überprüfen (siehe Plan).
ART 18: Gasflaschen
Niemand darf Gasflaschen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Händlers befüllen oder befüllen lassen.
Es ist verboten, Flaschen zu füllen; mit einem Gemisch aus Flüssiggasen; deren Datum für die erneute Inspektion verstrichen ist; wenn die Angabe der Tara fehlt, mehrdeutig oder unleserlich ist. Es sind max. 2 Flaschen pro Stellplatz erlaubt. Lassen Sie auch Ihre Gasinstallationen rechtzeitig von anerkannten Diensten überprüfen. Jeder, der einen Behälter oder Unterstand für die Gasflaschen bereitstellen möchte, muss sich der grauen Farbe bewusst sein und den Stil des (mobilen) Wohnwagens und des Gartenhauses berücksichtigen.
Tipp: Auf Gasventilen und -reglern sind Daten bis zur zulässigen Nutzung angegeben, prüfen Sie dies rechtzeitig zu Ihrer und unserer Sicherheit.
ART 19: Haustiere
Muss auf dem Gelände und auf dem Stellplatz an der Leine geführt werden, mit Ausnahme der Plätze, die eine zulässige Abgrenzung haben. Max. 2 Hunde pro Campinganlage sind erlaubt.
Die Pauschale pro Haustier beträgt für Mieter eines Saison- oder Jahresplatzes €60 pro Tier und Jahr. Der Mieter eines Touristenplatzes, einer Hütte, eines Zeltes oder Hauses zahlt €3 pro Tag und Tier. Sollte festgestellt werden, dass ein Haustier nicht angemeldet wurde, wird zusätzlich zu der zu zahlenden Pauschale eine Verwaltungsgebühr in Höhe von €50 pro Tier erhoben.
Hygienische Spaziergänge werden außerhalb des Geländes durchgeführt. Sie müssen sich mit Beuteln versorgen. Der Aufenthalt anderer Tiere bedarf der Zustimmung der Geschäftsleitung. Die Tiere dürfen nicht alleine im Zelt, Wohnwagen, Haus oder im Auto gelassen werden. Der Zugang zu den Sanitärgebäuden mit Ausnahme der Hundedusche, des Ladens und der Ferienhäuser am Teich ist verboten.
Die Lombarde ist derzeit einer der wenigen Campingplätze, auf denen Bewohner mit Hunden noch willkommen sind. Um Ihnen auch in Zukunft einen gemeinsamen Urlaub mit Ihrem Vierbeiner sichern zu können, ist es äußerst wichtig, sich strikt an die Vorschriften zu halten.
1. Besucher mit Hunden sind erlaubt, sofern sie keine Belästigung verursachen.
2. Hunde müssen auf dem Gelände an der Leine geführt werden.
3. Hunde müssen auf ihrem eigenen Stellplatz bleiben. Das bedeutet, dass sie nicht unter Zeltplanen kriechen dürfen, um zu Nachbarn zu gehen oder auf die Wege und Straßen zu gelangen. Wenn du also eine lange Leine hast, um deinem Hund etwas Freiheit auf dem eigenen Platz zu geben, solltest du darauf achten, dass sie nicht zu lang ist, damit der Hund noch vom Platz kommen kann.
4. Vermeiden Sie Belästigungen für die anderen Camper! Dies kann von häufigem Bellen, Hinterlassen von Kot, streunenden Hunden usw. reichen.
5. Die sanitären Spaziergänge werden außerhalb des Geländes durchgeführt.
6. Wenn beim Gehen Kot auf die Baustelle gekommen ist, räumen Sie ihn auf. Wir haben Abfallbehälter vor Ort. Sie sind verpflichtet, Hundekotbeutel jederzeit bei sich zu tragen. Taschen sind im Shop und an der Rezeption erhältlich.
7. Wenn Sie die Hundedusche in San 1 nutzen möchten, erhalten Sie den Schlüssel an der Rezeption (nur während der Öffnungszeiten). Diese Dusche ist nur mit kaltem Wasser ausgestattet.
8. Sobald es auf dem Campingplatz zu Bissvorfällen kommt, entscheidet die Direktion, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Dies kann vom obligatorischen Tragen eines Maulkorbs (vor Ort) bis zur Entfernung des/der Hunde(s) vom Campingplatz reichen.
9. Der Lombarde wird nicht in Streitigkeiten zwischen Hundebesitzern eingreifen oder anderen Hunden und / oder Personen Schäden (materiell / physisch) zufügen.
10. Wenn Ihr Haustier Schäden an Eigentum des Ferienparks De Lombarde verursacht, sind Sie als Besitzer dafür verantwortlich. Sie sind daher verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen.
11. Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen (Familie, etc…).
12. Belästigungen durch Hunde können der Rezeption oder der Direktion gemeldet werden, es werden jedoch keine Anschuldigungen oder Streitigkeiten eingeleitet, die die familiäre Atmosphäre auf dem Campingplatz beeinträchtigen könnten. In diesem Fall wird die Geschäftsleitung angemessen handeln. Jeder Bewohner des Campingplatzes weiß, dass Hunde auf der Lombarde erlaubt sind, daher spricht jede Art von Toleranz in diesem Bereich für sich.
13. Es ist verboten, Hunde im Fischteich schwimmen zu lassen.
14. Falls Sie einen Tierarzt benötigen, können Sie sich wenden an Dr. Elise Buyse unter der Nummer +32 (0)474 36 41 51. Ihre Praxis befindet sich in der Astridlaan 90 in 8620 Nieuwpoort. Am Wochenende erhalten Sie die Telefonnummer des Tierarztes an der Rezeption in die Warteschleife, wenn Sie es zu diesem Zeitpunkt nicht per Voicemail erhalten würden von Dr. Elise Buyse.
15. Bei Ihrem Besuch in unserem Café ist der Hund immer an der Leine (sowohl im Café und auf der Terrasse) und können nach einem Trinknapf für den Hund fragen.
16. Folgende Hunderassen sind auf dem Campingplatz nur mit Maulkorb gestattet. Bei Nichtbeachtung endet der Mietvertrag:

Akita Inu
Amerikanischer Staffordshire-Terrier
Bandog
Bullterrier
Dogo Argentino
Hund von Bordeaux
Englisher Terrier (Staffordshire Bullterrier)
Fila Brasileiro
Mastiff (alle Varianten)
Pitbull Terrier
Rhodhesian Ridgeback
Rottweiler
Tosa Inu

ART 20: Abfall: Sortieren ist Pflicht
Jeder Parkplatz hat eine Abfallecke mit verschiedenen Behältern für: Haushalt Restmüll – Papier/Karton – Glas – PMD.
Hausmüll muss in geschlossenen Säcken entsorgt werden!
Bringen Sie Ihre Batterien, KGA, Fette und Öle zur Rezeption. Es ist streng verboten Öle oder Fette in die Kanalisation zu leiten!
Bringen Sie Grasabfälle zur grünen Ecke hinter Sanitär Nr. 3.
Illegale Entsorgung ist verboten. Falls festgestellt, werden bei Wiederholung Kosten in Rechnung gestellt, der weitere Zutritt zum Ferienzentrum wird verweigert!
Einige Mülldeponien sind mit Kameras ausgestattet. Ab 2023 wird eine Hausmüllabgabe für Jahresbewohne erhoben ab €36.
ART 21: Abwasser
Gegossen wird nur an den Wasserhähnen, an den dafür vorgesehenen Stellen.
Für das Abwasser für Wohnmobile ist bei Sanitär Nr. 3 ein Abfluss vorgesehen.
ART 22: Nachtruhe
Die Einhaltung der guten Sitten, der öffentlichen Ordnung und einer guten Nachtruhe (von 22.00 bis 08:00 Uhr) ist obligatorisch.
Bei Beschwerden können Sie sich an den Concierge wenden und in den Monaten Juli und August zum Nachtempfang.
ART 23: Verwendung von Bild- und Tongeräten
Ist erlaubt, soweit sie andere nicht stören. Masten und Satellitenantennen, die auf einer eigenen Anlage installiert sind, sind zulässig, sofern sie die Höhe von 4 Metern über dem Boden nicht überschreiten. Das Aufstellen und Verankern von Masten im Boden ist nicht gestattet.
ART 24: Verkauf oder Vertrieb von Dokumenten
Ist auf dem Campingplatz verboten. Das Anbieten eines Wohnwagens, eines Vorzeltes oder einer anderen Ausrüstung zum Verkauf ist nur am Fenster der Rezeption oder Informationstafel und am Fenster Ihres Wohnwagens möglich und dies nach Genehmigung der Direktion.
ART 25: Waschbecken, Duschen und Waschbecken
Müssen nach Gebrauch gereinigt werden. Kinder unter 7 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Mängel werden an der Rezeption gemeldet.
Es ist verboten, Materialien aus den Sanitär- oder anderen Gebäuden zu stehlen. Fundsachen werden an der Rezeption abgegeben.
ART 26: Erste Hilfe
Für „Erste Hilfe bei Unfällen“ wenden Sie sich bitte an die Rezeption (oder an die Nachtrezeption in den Monaten Juli und August).
Auf der Terrasse zwischen dem Café und der Rezeption befindet sich ein AED-Gerät.
ART 27: Vorschriften Zeltwiese für kleine Zelte
Ihr Zelt ist maximal 10 m² groß, Bungalowzelte sind nicht erlaubt ((in diesem Fall müssen Sie einen Campingplatz reservieren).
Melden Sie sich an der Rezeption (oder an der Abendrezeption oder beim Concierge) an, bevor Sie Platz nehmen.
Nehmen Sie Platz auf der Ihnen zugewiesenen Nummer, so dass Platznummer und Nummer auf dem Aufkleber identisch sind, Zelte ohne gültigen Aufkleber werden vom Platz entfernt.
Sie verlassen den Ort vor 10:00 Uhr am Abreisedatum, das auf Ihrem Aufkleber angegeben ist.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie dies vor 10:00 Uhr tun.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden keine Mietgebühren zurückerstattet.
Im Falle einer verspäteten Verlängerung wird ein zusätzlicher 1 Tag berechnet.
Die Picknicktische stehen allen Campern zur Verfügung. Bitte verschieben Sie dies nicht.
Während Ihres Aufenthalts müssen alle Abfälle sofort sortiert und zu den Containern auf einem der Parkplätze gebracht werden.
Nach 22:00 Uhr wird der Frieden respektiert.
ART 28: Schranke
Der Zutritt ohne Badge ist während der Rezeptionsöffnungszeiten jederzeit möglich. Einen Zugang hierzu können Sie an der Rezeption beantragen. Während der Öffnungszeiten wird die Schrankenklingel nicht bedient.
Wenn die Rezeption geschlossen ist, ist der Zutritt von 8.00 bis 20.00 Uhr möglich. Drücken Sie hierzu die Klingel an der Schranke. Außerhalb dieser Zeiten wird die Schranke nicht geöffnet. Bei Missbrauch wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von €25 erhoben.
ART 29: Concierge / Nachtempfang
Auf dem Campingplatz ist ein Concierge oder Nacht Rezeptionist (Juli und August) anwesend. Bei dringenden Fragen oder Problemen auf dem Campingplatz erreichen Sie diesen auch nachts unter der Telefonnummer 0032 (0)477 37 92 75.
Wenn das Problem nicht dringend ist, bitten wir Sie, bis zum Morgen zu warten oder eine E-Mail an die Rezeption unter info@delombarde.be zu senden.
Bitte beachten Sie: Nach 20 Uhr und an Sonntagen ist kein Anschluss an das Stromnetz mehr möglich (ausgenommen im Juli und August und während der Sonntagsöffnungszeiten der Rezeption).
Die Concierge-Nummer darf NICHT für Anfragen zu Ihrem Wohnwagen verwendet werden, wenn Sie nicht auf dem Campingplatz sind. Bei Missbrauch wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von €50 erhoben.
ART 30: Rauchen
Ab dem 31.12.2024 tritt eine neue Rauchergesetzgebung in Kraft (Beschluss der belgischen Föderalregierung). Das Gesetz aus dem Jahr 2009 wird dahingehend erweitert, dass das Rauchen auch in verschiedenen öffentlich zugänglichen Außenbereichen verboten ist. Auf dem Camping De Lombarde ist das Rauchen auf Sport- und Spielplätzen nicht mehr gestattet.
Zusammenfassend ist das Rauchen nicht gestattet: in den Ferienhäusern, den Wanderhütten und den Safari-zelten, in den öffentlichen Gebäuden (Sanitärgebäude, Rezeption, Foyer, Café, Restaurant und Haupthalle), im/auf/in der Nähe des Spielplatzes, auf der Hüpfburg, auf dem Tennisplatz und auf den Pétanque-Feldern.
Wir bitten alle, keine Zigarettenstummel achtlos auf den Boden zu werfen. Dies dient dem Imageschutz des Campingplatzes, vor allem aber der Ausschaltung einer Brandgefahr. Erwerben Sie einen kleinen mobilen Aschenbecher oder nutzen Sie die im Ferienpark verteilten Aschenbecher.
ART 31: Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsführer, Beauftragten und unabhängigen Mitarbeiter von De Lombarde nicht direkt für außervertragliche Haftung haftbar zu machen.
ART 32: Es gilt für alle die gleiche Regel: Als Camper müssen Sie die Regeln, Werte und Normen der Lombarden akzeptieren.
ART 33: Fragen / Anmerkungen / Beschwerden / Wünsche / …
Sie können jederzeit die Rezeption besuchen (während der Öffnungszeiten) oder eine E-Mail schicken an info@delombarde.be z. Hd. Herrn G. Mertens.
Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg.
Tipp: Nutzen Sie am besten Facebook und andere soziale Medien, um coole Fotos zu posten, aber nicht als Klagemauer …
Notrufnummer 112
Im Namen des Verwaltungsrats und des Teams De Lombarde,
Guy Mertens
Management

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  • 8434 Middelkerke-Lombardsijde
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